Steuern & Finanzen: Die Neuerungen in diesem Jahr
Neues Jahr, neues Glück – und neue Regelungen bei Steuern und Finanzen. Welche konkreten Neuerungen seit einigen Wochen gelten, zeigt der Überblick.
Neuerungen bei der Rürup-Rente
Wer als private Altersvorsorge eine als Rürup-Rente bekannte Basis-Rente abgeschlossen hat, kann die Ausgaben gemeinsam mit den Zahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgabe steuerlich absetzen – wobei sich der maximale Förderrahmen alljährlich erhöht. In diesem Jahr steigt er auf die Höchstsumme von 22.766 Euro bei Singles und 45.532 Euro bei Ehepaaren. Allerdings lässt sich der Maximalbetrag erst ab dem Jahr 2025 zu 100 Prozent steuerlich geltend machen. Bis dahin steigt der Prozentsatz, der in der Steuererklärung abgezogen werden kann, in jedem Jahr um 2 Prozent.
In Euro ausgedrückt bedeutet das für 2016: Von der maximalen Fördersumme in Höhe von 22.766 Euro können Alleinstehende real 18.668 Euro steuerlich absetzen, bei Ehepaaren sind es 37.336 Euro beim Höchstbetrag von 45.532 Euro.
Neuerungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung und betrieblichen Altersvorsorge
Gestiegen ist auch die Beitragsbemessungsgrenze – also der maximale Bruttolohnbetrag, der zur Ermittlung der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird alljährlich neu festgelegt. Für 2016 wurde sie leicht angehoben und liegt jetzt in den alten Bundesländern bei 74.000 Euro und in den neuen Ländern bei 64.800 Euro. Damit steigt auch der Förderhöchstbetrag bei der betrieblichen Altersversorgung auf 248 Euro im Monat beziehungsweise 2.976 Euro im Jahr. Dieser Höchstbetrag ist derjenige Anteil am Gehalt, der sich steuer- und sozialversicherungsfrei in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung einzahlen lässt.
Über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung können Sie sich bei den meisten Finanzberatungsdienstleistern entsprechend informieren – etablierte Unternehmen wie Swiss Life Select bieten hier bspw. ausführliche YouTube-Plattformen an.
Neuerungen bei der Krankenversicherung
Auch bei der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung gibt es 2016 einen Anstieg. Die Maximalhöhe des Bruttojahresgehalts, die für die Erhebung der der Beiträge herangezogen wird, steigt im Rahmen der alljährlichen Anpassung auf nun 50.850 Euro, zuvor waren es 49.500 Euro. Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, für den gilt nun eine Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro. So hoch muss der jährliche Bruttolohn mindestens sein, damit der Wechsel möglich ist.
Neuerungen gibt es zudem für Versicherte, die bereits privat krankenversichert sind. Solchen Bestandskunden soll künftig der Tarifwechsel erleichtert werden. Dafür ist zu Jahresbeginn der PKV-Tarifwechselleitfaden endgültig in Kraft getreten, auf den sich nahezu alle Anbieter einer privaten Krankenversicherung geeinigt haben. Die Versicherer verpflichten sich, Wechselwünsche von Versicherten binnen bestimmter Fristen zu bearbeiten und den Kunden hierbei eine möglichst große Auswahl an Tarifen zu offerieren.
Hintergrund ist, dass viele Privatversicherte eine Optimierung ihres Versicherungsschutzes wünschen – etwa weil ihre Beiträge zu stark gestiegen sind oder sich ihre persönliche Lebenssituation geändert hat. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Vertragsdetails der Versicherer oft derart komplex sind, dass sie für Laien kaum verständlich sind.
Lassen Sie sich die Details deshalb ausführlich von den Anbietern erklären – und zwar so lange, bis Sie es selbst verstanden haben und der gewählte neue Tarif wirklich Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.
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