Altersvorsorge im Vergleich: Rürup, freiwillige gesetzliche Rentenversicherung und Sofortrente
Wer die Wahl hat...
Wer freiberuflich tätig ist, selbständig arbeitet oder zu den Gutverdienern oberhalb der sozialversicherungsrechtlichen Bemessungsgrenze gehört, hat mehrere Alternativen, wenn es um das Thema Altersversorgung geht – dazu gehören die Rürup-Rente, die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung oder eine Sofortrente.
Wir stellen Ihnen die einzelnen Alternativen vor.
Altersvorsorge mit Hilfe vom Staat: Die Rürup-Rente
Für Sparer, die als Freiberufler oder Selbstständige bei der Altersvorsorge nicht in den Genuss der Riester-Förderung kommen können, gibt es als Alternative die von Professor Dr. Bert Rürup 2005 geschaffene Rürup-Rente (auch Basisrente genannt).
Diese private, kapitalgedeckte Rentenversicherung hat für Sie den Vorteil, dass die Beiträge bei der Steuer abzugsfähig sind: Zurzeit (2014) lässt das Finanzamt 78 Prozent der Einzahlungen als sogenannte Sonderausgaben gelten. Und diese Prozentzahl wächst Jahr für Jahr, bis die Beiträge 2025 zu 100 Prozent abgesetzt werden können. Ledige werden auf diese Weise mit bis zu 20.000, Verheiratete mit bis zu 40.000 Euro p.a. steuerlich gefördert. Die Beiträge für die kapitalgedeckte Rürup-Rente werden auf einem Konto angespart, aus dem bei Rentenbeginn die monatlichen Rentenzahlungen ausbezahlt werden.
Sichere Altersvorsorge für Hartz-IV-Empfänger
Dabei ist die Rürup-Rente bei längerer Arbeitslosigkeit „Hartz-IV-sicher“. In der Ansparphase ist sie auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit geschützt. Zusätzlich kann ein Hinterbliebenenschutz in den Rürup-Vertrag integriert werden - ebenso wie ein Berufsunfähigkeitsschutz.
Viele mögen es als Nachteil empfinden, dass die Rürup-Rente nicht auf einmal oder als Teilauszahlung ausgegeben werden kann. Die Rente darf auch nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Außerdem sind die Leistungen nur an den Versicherten selbst auszahlbar, also nicht vererbbar. Überhaupt dürfen die Ansprüche nicht übertragen, veräußert oder beliehen werden. Außerdem werden die Auszahlungen der Rürup-Rente steuerlich genauso behandelt wie die der gesetzlichen Rentenversicherung: Es wird der Anteil der Rente besteuert, der über den sogenannten Rentenfreibetrag hinausgeht – dabei spielt es keine Rolle, ob die Einzahlungen steuerlich gefördert worden sind oder nicht.
Rürup-Renten werden gegenwärtig ausschließlich von Lebensversicherungsunternehmen offeriert. Generell sind mehrere Vertragsvarianten möglich. Wichtig ist: Für die steuerliche Absetzbarkeit müssen alle Basisrentenverträge zertifiziert sein.
Freiwillig gesetzlich rentenversichert
Wer bereits früh im Leben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, während der Ausbildung oder der Kindererziehung etwa, aber noch unter für den Erhalt von Leistungen vorgeschriebenen Mindestversicherungszeiten liegt, kann sich als Selbstständiger oder Freiberufler freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung weiter versichern. So kann man verhindern, dass sämtliche bisherigen Versicherungszeiten verfallen und somit keinerlei Anspruch mehr auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente besteht. Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der dauerhafte Wohnsitz in Deutschland.
Flexibel: Die Höhe der zu zahlenden Beiträge
Anzahl und Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge können dabei innerhalb eines Mindest- und Höchstbetrages selbst bestimmt werden.
Allerdings: Als freiwillig Versicherter muss man monatlich lückenlos einzahlen, um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Außerdem können sich der Mindest- und Höchstbetrag erhöhen. Darüber hinaus kann man keine freiwilligen Beiträge einzahlen, wenn man bereits eine Altersrente bekommt.
Steuerlich von Vorteil: Die Sofortrente
Sie ist eine Option für alle, die für die Optimierung seiner Altersversorgung einen größeren Geldbetrag zur Verfügung haben. Bei einer Sofortrente wird gegen die Zahlung eines einmaligen Betrags an eine Bank oder ein Finanzdienstleistungsunternehmen wie bspw. die Swiss Life AG eine monatliche Rente ausbezahlt. Die Rentenzahlung erfolgt sofort nach Eingang des Betrags und setzt sich in der Regel aus einem garantierten Betrag und aus erwirtschafteten Überschüssen zusammen. Sie ist bis zum Lebensende gültig, das heißt: Je länger der Versicherungsnehmer lebt, umso mehr lohnt sich rechnerisch gesehen die Investition in eine Sofortrente. Es gibt allerdings auch Alternativen mit zeitlich fixierten Laufzeiten. Sofortrenten werden wie jede andere Art der privaten Rentenversicherungen besteuert. Allerdings kommt bei ihr als Leibrente nur der viel niedrigere Ertragsanteil steuerlich zum Tragen, was eine niedrigere Besteuerung zur Folge hat.
Neben dieser niedrigeren Ertragsanteilsbesteuerung können je nach Art der Vertragsgestaltung noch weitere Leistungen für den Empfänger der Sofortrente gelten: Zum Beispiel ein (optionaler) Hinterbliebenenschutz oder eine Kapitalentnahme-Option.
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