Verluste aus Vermietung eines Luxus-Sportwagens sind steuerlich nicht abzugsfähig
Verluste aus Porsche-Vermietung sind nicht steuerlich absetzbar
Der Kläger – ein Mitarbeiter in einer Autowaschanlage – hatte die Absicht, die laufenden Kosten für Versicherung, Steuern, Benzin und Wartung seines Luxus-Sportwagens (Porsche 911) steuerlich abzusetzen. Zu diesem Zweck meldete er einen Autovermietungsbetrieb bei seinem Finanzamt an und bot das Fahrzeug über verschiedene Internetplattformen zur Miete an. Das Finanzamt vermutete eine Privatnutzung des Pkw und lehnte die Berücksichtigung des mit der Steuererklärung geltend gemachten Verlustes ab. Im darauffolgenden Prozess wandte der Steuerpflichtige ein, dass bereits aufgrund seiner Leibesfülle und seines Körpergewichts von 220 kg eine Selbstnutzung des Autos ausgeschlossen sei. Mit seinem Vermietungsbetrieb habe er eine Marktlücke schließen wollen, weil es vergleichbare Angebote trotz hoher Nachfrage nicht gegeben habe.
Die Finanzrichter gaben dem Finanzrecht. Der Sportwagen könne auch von der Lebensgefährtin des Klägers für private Fahrten verwendet worden sein, zumal ein anderes vergleichbares Fahrzeug nicht zur Verfügung gestanden habe. Zudem sei das Konzept für den zwischenzeitlich eingestellten Verlustbetrieb von Anfang an nicht erfolgversprechend gewesen, weil Mieteinnahmen nur unregelmäßig geflossen seien und die Gefahr bestanden habe, dass die Mieter den Wagen auf ihren Spritztouren stark verschleißen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2013, Az.: 3 K 3119/08).
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