Steuerberaterverband warnt: Steuererklärungen unbedingt rechtzeitig abgeben!
Verspätete Abgabe der Steuererklärung ist „Steuerhinterziehung auf Zeit“
Der Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) warnt Unternehmer vor einer härteren Gangart der Finanzämter, wenn regelmäßige Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, verspätet abgegeben werden. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (AStBV 2012 Nr. 132 Abs. 1 - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren) für die Finanzämter sollen verspätete Erklärungen in Zukunft sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit drohe vielen Steuerpflichtigen eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. Der DStV hofft, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgehe. Zwar stelle auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung nach allgemeiner Meinung eine „Steuerhinterziehung auf Zeit“ dar. Dies gelte aber nur, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögere. In vielen Fällen beruhe die Verspätung allerdings auf anderen Gründen, wie bspw. Krankheit, fehlenden Unterlagen oder werde schlichtweg vergessen. In diesem Sinne verzichtete eine frühere Version der genannten Anweisung aus dem Jahr 2009 ausdrücklich auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle (BuStra), sofern Steueranmeldungen im Finanzamt nicht rechtzeitig eingingen.
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