Ab 2012 - Lohnsteuerkarte geht, elektronischer Lohnsteuerabzug kommt
Arbeitnehmer sollen Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen
Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass ab 2012 der komplett elektronisch durchgeführte Lohnsteuerabzug beginnt, der die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform überflüssig macht. Die Einführung war eigentlich schon für das Jahr 2011 geplant, musste aber aufgrund technischer Schwierigkeiten verschoben werden. Für Arbeitnehmer gestalte sich das neue Verfahren einfacher, da fortan der Arbeitgeber oder dessen Steuerberater selbst den Abruf der erforderlichen Daten vornimmt. Hierzu gehören etwa der Tag der Geburt, die Steuerklasse oder die Kinderfreibeträge. Eine missbräuchliche Verwendung dieser Merkmale stellt demgegenüber eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und hierbei über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Der DStV rät, vorsorglich diese „Lohnsteuerabzugsmerkmale“ genau zu prüfen, um falschen Abzügen vorzubeugen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daneben für Arbeitgeber ein überarbeitetes Schreiben mit detaillierten Anforderungen zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2012 veröffentlicht. Hier der Link zum BMF-Schreiben zum elektronischen Lohnsteuerabzug, sowie zu den dazugehörigen Anlagen 1 und 2.
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