EU-Kommission: Deutschland soll diskriminierende Erbschaftsteuer ändern
Die EU- Kommission hat Deutschland gestern förmlich aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern, weil damit Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden. Die Vorschriften würden einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstellen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.
Nach deutschem Recht wird in Deutschland ansässigen Deutschen (je nach Verwandtschaftsgrad) ein Freibetrag bei der Erbschaftsteuer in Höhe von 500.000 € gewährt, während dieser Betrag nur 2.000 € beträgt, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Im Fall der Schenkungsteuer gelten entsprechende Regelungen. Nach Auffassung der Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, der in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verankert ist. Derartige Bestimmungen könnten im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten, in Deutschland zu investieren (EU-Kommission vom 14.03.2011; Az.: IP/11/294).
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