Bundesrat stimmt zu - Jahressteuergesetz (JStG) 2010 kann in Kraft treten
29. November 2010
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 gebilligt (BR-Drs. 679/10). Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Omnibusgesetz, welches rund 180 Einzeländerungen enthält. Der Gesetzgeber setzt mit dem JStG vor allem die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG und des BFH um. Änderungen ergeben sich u. a. bei:
- Wiedereinführung der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers (sofern kein anderer betrieblicher oder beruflicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht)
- Aktualisierungen und Anpassungen im Bereich der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
- Konkretisierung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen: Ausschluss von bestimmten öffentlich geförderten Maßnahmen aus der Steuerermäßigung (Vermeidung von Doppelförderung)
- Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs (Anpassungen an die Rechtsprechung des BFH)
- Vereinfachungen und Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug
- Anpassungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie im Bereich der Riester-Rente
- Änderungen der Abgabenordnung (bspw. Verlagerung der elektronischen Buchführung, Verbesserung der grenzüberschreitenden Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs)
- Anpassungen des Umsatzsteuergesetzes an EU-Vorgaben
- Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer- und im Grunderwerbsteuerrecht
Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte:
Zustimmung, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuerabzug, Jahressteuergesetz, Gesetz, ELStAM, Bundesrat, Arbeitszimmer, Änderung, 679/10, 2010
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