Technische Probleme - EU verlängert Abgabefrist für die Mehrwertsteuererstattung 2009
Der EU-Ministerrat hat vor kurzem beschlossen, die Abgabefrist für die Beantragung von Mehrwertsteuererstattungen bezogen auf das Jahr 2009 von Ende September um 6 Monate zu verlängern. Die entsprechende Änderungsrichtline (RL 2010/66/EU) wurde jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Grund für die die neue Richtlinie liegt darin, dass sich in einigen Mitgliedstaaten Entwicklung und Betrieb der entsprechenden elektronischen Portale erheblich verzögert. Dies hat zur Folge, dass Erstattungsanträge nicht rechtzeitig eingereicht werden konnten. Laut der Richtlinie 2008/9/EG müssen Anträge dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, spätestens am 30.09. des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres vorliegen. In Anbetracht dieser Frist und der mangelnden Betriebsbereitschaft mehrerer elektronischer Portale konnten Steuerpflichtige für Ausgaben, die 2009 getätigt wurden, ihr Vorsteuerabzugsrecht nicht geltend machen. Die Frist für Anträge, die Erstattungszeiträume des Jahres 2009 betreffen, werden daher ausnahmsweise bis zum 31.03.2011 verlängert. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die entsprechende Änderung in nationales Recht umzusetzen.
- Kommentieren
- 4410 Aufrufe