Aufpassen – Ausschlussfrist für Vorsteuervergütung verstreicht am 30.September
Die wichtige Ausschlussfrist für das elektronische Vorsteuervergütungsverfahren bei der Umsatzsteuer verstreicht am Monatsende. Darauf macht aktuell der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aufmerksam. Seit 01.01.2010 gilt bezüglich der Erstattung von im EU-Ausland gezahlte Mehrwertsteuer ein rein elektronisches Verfahren. Trotz gravierender Probleme bleibt es aber für die Abgabe der Anträge für den Zeitraum 2009 bei der Ausschlussfrist 30.09.2010. Die Europäische Kommission hatte zwar den Vorschlag gemacht, die Frist bis zum 31.03.2011 einmalig zu verlängern. Das Thema ist allerdings auf der Sitzung des ECOFIN (Rat der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister) am 07.09. nicht behandelt worden. Ein entsprechender Beschluss wird auch von der informellen ECOFIN-Ratssitzung Ende diesen Monats nicht erwartet. Eine rückwirkende Hinausschiebung der Frist anlässlich der folgenden Treffen wird von Fachleuten ausgeschlossen. Im eigenen Interesse sollten anspruchsberechtigte Unternehmen deshalb noch diesen Monat ihre Erstattungsanträge stellen.
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