BFH: Besteuerung der Altersrenten bei Bestandsrentnern ist nicht verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Der Kläger, ein jetzt selbständiger Wirtschaftsprüfer, der seit 1996 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, hatte geltend gemacht, dass die gleiche Besteuerung seiner Altersrenten im Vergleich zur Besteuerung einer Altersrente eines früheren angestellten Rentners gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, da seine früher geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich stärker belastet gewesen seien. Zudem verletze ihn die Neuregelung in seinem Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Ertragsanteilsbesteuerung seiner Altersrente; er habe als sog. Bestandsrentner keine Chance gehabt, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Mit der Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Beim Alterseinkünftegesetz handele sich um die Regelung komplexer Lebenssachverhalte, bei denen dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen zugestanden werden müssten, so dass die Besteuerung der Renteneinkünfte eines (vormals) Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung verfassungsrechtlich unbedenklich sei, sofern - wie im Streitfall - nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen werde (BFH, Urteil vom 19.01.10; Az.: X R 53/08).
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