Kabínett macht Weg für Steuerinformationsaustausch zwischen Deutschland und Liechtenstein frei
Das Bundeskabinett hat jetzt den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des im September 2009 unterzeichneten Abkommens zum Austausch von Steuerinformationen mit dem Fürstentum Liechtenstein beschlossen. Das Gesetz sieht entsprechend dem OECD-Standard vor, dass auf Ersuchen Informationen ausgetauscht werden, die voraussichtlich erheblich für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat sind. Dies ermöglicht den Auskunftsaustausch nicht nur in Fällen der Steuerhinterziehung, sondern bereits für das normale Veranlagungsverfahren, ohne dass der Verdacht einer Steuerstraftat dargelegt werden muss.
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