Neue Schlappe für den Staat? DStV hält ELENA für verfassungsrechtlich zweifelhaft
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) die verfassungsrechtlichen Zweifel des gerade eingeführte Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Die Steuerberater weisen daraufhin dass das Bundesverfassungsgericht nunmehr ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit betone. Eine umfangreiche Datenspeicherung „auf Vorrat“ komme nur zum Schutz für überragend wichtige Rechtsgüter in Betracht. Vom Schutz „überragend wichtiger Rechtsgüter“ könne bei ELENA freilich nicht die Rede sein. Ziel des Gesetzes sei einmal mehr der Abbau von Bürokratie. So soll, im Falle der Inanspruchnahme von Ersatzleistungen eines (ehemalig) Beschäftigten, der Arbeitgeber keine Entgeltbescheinigung „auf Papier“ mehr ausstellen müssen. Wenn jedoch stattdessen periodisch und - ohne konkreten Anlass - stetig Daten übermittelt werden, stelle sich die Frage nach der Erforderlichkeit der Maßnahme, da es an der behaupteten Erleichterung für den Unternehmer fehle. Der DStV habe bereits im Gesetzgebungsverfahren von ELENA dafür plädiert, anstelle des Aufwands und der Kosten für dieses bürokratische Monstrum es Arbeitgebern zu ermöglichen, etwaig benötigte Daten anlassbezogen elektronisch an die öffentliche Stelle zu übermitteln.
- 3794 Aufrufe