Oberfinanzdirektion erläutert 27 Einzelbeispiele für steuerbefreite nebenberufliche Tätigkeiten
Die Oberfinanzdirektion (OFD) hat jetzt in einer Verfügung die steuerbefreiten nebenberuflichen Tätigkeiten beschrieben. Ergänzend zu den Richtlinienbestimmungen (R 3.26 LStR) erläutert sie anhand von 27 alphabetisch gelisteten Einzelfällen, wie nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter/Ausbilder, Künstler oder als Altenpfleger konkret beschaffen sein müssen, um in den Genuss der Steuerbefreiung nach dem Einkommensteuerrecht zu gelangen (OFD Hannover, Verfügung vom 15.12.2009 - S 2121 - 55 - StO 215). Die Liste startet mit der nebenberuflichen Arbeit von Ärzten (bspw. Breitensport, Herz-Kreislaufgruppen) und endet bei den sogenannten Versichertenältesten.
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