Umsatzsteuervergütung für inländische Unternehmer - Änderungen zum 01.01.2010
Das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass das Antragsformular zur Erfassung der benötigten Angaben gemäß der Richtlinie 2008/9/EG seit Jahresanfang im Onlineportal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP) bereitgestellt ist. Der authentifizierte Zugang erfolgt analog der bisher bereits bekannten Verfahrensweise zur Nutzung des Formulars USt1T unter Nutzung des persönlichen BOP-Zertifikates und der entsprechenden PIN. Antragsteller bzw. deren Bevollmächtigte, die über ein Zertifikat/PIN im Elster-Onlineportal (EOP) verfügen, können ihre Zugangsdaten ebenfalls für den Zugang zum BOP nutzen. Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich. Wenn Sie beabsichtigen, Anträge auf Vergütung der Umsatzsteuer über das Onlineportal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP) einzureichen und bisher über keinen Zugang zu EOP oder BOP verfügen, sollten Sie diesen rechtzeitig beantragen.Nutzen Sie dazu die Registrierungsmöglichkeiten im Elster-Online-Portal. Wählen Sie dort den Link "Zur Registrierung" am Ende der Seite und anschließend die Zugangsart Elster-Basis.
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