Verheiratete Steuerzahler sollten Steuerklasse IV plus Faktor prüfen
Wer bisher die Steuerklassenkombination III/V gewählt hatte, sollte laut aktueller Mitteilung des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) prüfen, ob für ihn die neue Steuerklasse IV plus Faktor günstiger ist. Ehegatten konnten bisher zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV oder III/V wählen. Als Faustformel gilt dabei, dass die Steuerklassen III und V günstiger sind, wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Familienverdienstes bezieht. Der Besserverdienende kann sich die Steuerklasse III eintragen lassen, der Ehepartner erhält die V. Das hat zur Folge, dass dieser neben dem geringen Verdienst auch noch einen höheren Lohnsteuerabzug mit der Steuerklasse V in Kauf nehmen muss.
Mit dem Faktorverfahren wird erreicht, dass bereits mit dem monatlichen Lohnsteuereinbehalt die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld abgeführt wird. Anders als bei der Steuerklasse V werden auch beim Ehegatten mit dem geringeren Verdienst Freibeträge wie das steuerfreie Existenzminimum und die Vorsorgepauschale berücksichtigt, so dass die Lohnsteuer geringer als bei der Steuerklasse V ausfällt. Der Partner mit dem höheren Verdienst zahlt allerdings mehr Lohnsteuer als bei der Steuerklasse III. Zuständig für den Eintrag ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Zwar genügt auch ein formloser Antrag, der Verband empfiehlt jedoch, den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010“ auszufüllen. Nur so werden höhere Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bei der Berechnung des Faktors berücksichtigt.
Wenn Sie mehr zum Faktorverfahren wissen wollen, lesen Sie den Beitrag Faktorverfahren 2010 – Für welche Ehepaare sich die neue Steuerklasse tatsächlich lohnt.
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