Bei Einbringung eines Grundstücks in eine beherrschte GmbH droht gewerblicher Grundstückshandel
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass die Einbringung eines Grundstücks in eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Gebäudes bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen ist. Weiterhin wird festgestellt, dass der Gewinn, der anlässlich der Einbringung eines Grundstückshandelsbetriebs in eine GmbH entsteht, aufgrund der Rechtsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel gewerbesteuerbar und -pflichtig ist (BFH, Urteil vom 24. 06. 2009 Az.: X R 36/06).
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