Klageerhebung per E-Mail beim Finanzgericht ist auch ohne Signatur zulässig
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat jetzt klargestellt, dass es einer wirksamen Klageerhebung per E-Mail nicht entgegen steht, wenn einer E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Weder die Finanzgerichtsordnung (FGO) noch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen normierten eine entsprechende Pflicht. Ein erheblicher Unterschied zwischen einer E-Mail und einem Computerfax bestehe nicht (FG Düsseldorf, Urteil vom 09. 07. 2009 Az.: 16 K 572/09 E).
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