Neue Größenklassen für die Betriebsprüfung
Mit BMF –Schreiben vom 20.8.2009 - IV A 4 - S 1450/08/10001 sind jetzt vom Bundesfinanzministerium (BMF) die neuen Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in die jeweiligen Größenklassen zum 1.1.2010 bekannt gegeben worden. Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, werden laut Betriebsprüfungsordnung (BpO) in die Klassen Großbetriebe, Kleinbetriebe, Mittelbetriebe und Kleinstbetriebe eingruppiert. Stichtag, maßgebender Besteuerungszeitraum sowie die Einordnungsmerkmale werden jeweils von den obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem BMF festgelegt.
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