Gesetzentwurf zur Steuerhinterziehung beschlossen
Die Bundesregierung will gegen Steuerhinterziehung mittels Auslandskonten künftig härter vorgehen. Auf bekannte Steueroasen wie Schweiz, Liechtenstein, Österreich und Luxemburg soll indirekt Druck ausgeübt werden, in Steuerfragen mit den deutschen Finanzbehörden stärker zu kooperieren. Der Gesetzentwurf ermöglicht es, Privatpersonen und Unternehmen, die Ihr Geld in unkooperativen Staaten oder auf intransparenten Finanzplätzen anlegen, zu vertiefter Information anzuhalten. Anleger können so verpflichtet werden, Steuerangaben zu beeiden und direkten Bank-Auskünften zuzustimmen. Lehnen sie dies ab, droht der Verlust von Steuervorteilen. Allerdings sollen diese Mitteilungspflichten nicht sofort nach Verabschiedung des Gesetzes (noch vor der Sommerpause) in Kraft gesetzt werden. Das Gesetz bildet eine Grundlage, um die nähere Ausgestaltung per Rechtsverordnungen zu ermöglichen.
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