Elektronische Gesundheitskarte ist ab 2014 Pflicht
Ab 2014 gilt: Kein Arztbesuch ohne elektronische Gesundheitskarte
Wer noch keine elektronische Gesundheitskarte hat, sollte zeitnah mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und ein Passfoto einreichen. Denn mit Ablauf des Jahres 2013 ist die alte Chipkarte nicht mehr gültig. Versicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungsschutzes ab dem 01.01.2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen.
Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Berlin besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Ausstellung eines anderweitigen Versicherungsnachweises.
Ein in Berlin wohnender Versicherter war noch im Besitz einer alten Krankenversichertenkarte, die zum 30.09.2013 ungültig wurde. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte er sich, seiner Krankenkasse zur Anfertigung der neuen elektronischen Gesundheitskarte die angeforderten Personalangaben und ein Passfoto zu übersenden. Zur Begründung gab er an, die „biometrisch angelegten Krankenkarten“ nicht nutzen zu wollen und verwies auf die dagegen erhobene öffentliche Kritik. Er zog vor Gericht und beantragte, die Krankenkasse zu verpflichten, ihm eine Bescheinigung über seinen Versicherungsschutz auszustellen, die er anstelle der elektronischen Gesundheitskarte bei seinen Ärzten vorlegen könne.
Das Gericht wies den Antrag ab. Der Antragsteller sei gesetzlich verpflichtet, ab dem 01.01.2014 zum Nachweis seines Versicherungsschutzes die elektronische Gesundheitskarte zu nutzen. Diese Nutzungspflicht beschränke zwar die allgemeine Handlungsfreiheit, sei jedoch durch das Interesse der Solidargemeinschaft an einer effektiven Leistungserbringung und Abrechnung der Behandlungskosten gerechtfertigt. Der Antragsteller sei auch zur Mitwirkung verpflichtet. Ohne die Übersendung der Personaldaten und eines Passfotos könne die Krankenkasse seine Karte nicht erstellen. Weder die Speicherung dieser Daten noch das Foto verletzten das Sozialgeheimnis oder das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten (SG Berlin, Beschluss vom 07.11.2013, Az.: S 81 KR 2176/13 ER).
Arztbesuch ohne elektronische Gesundheitskarte kann teuer werden
Gesetzlich versicherte Patienten, die im kommenden Jahr ihre elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vergessen, können sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen. Wer die Frist versäumt, muss den Arzt aus eigener Tasche bezahlen, was unter Umständen sehr kostspielig sein kann. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn die elektronische Gesundheitskarte bis zum Ende des Quartals vorliegt. In begründeten Fällen kann der Arzt die Behandlung eines Patienten mit ungültiger Karte auch ablehnen. Laut Bundesgesundheitsministerium haben Datenschutz und Praktikabilität höchste Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt.
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