Starkes Rauchen rechtfertigt Kündigung der Mietwohnung
Keine Prozesskostenhilfe: Passivrauchen rechtfertigt Mietkündigung
Einem stark rauchenden Mieter war die Wohnung nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete die Kündigung mit der Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen. Der Mieter wehrt sich gegen die Kündigung und beantragte Prozesskostenhilfe.
Ohne Erfolg. Der zuständige Amtsrichter hält die Kündigung angesichts der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens für berechtigt und lehnte deshalb mangels Erfolgschancen der Klage Prozesskostenhilfe für den Mieter ab . Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien in diesem Fall höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters
Der Fall soll am 24.07.2013 vor dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf verhandelt werden (AG Düsseldorf, Az.: 24 C 1355/13).
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