Badeverbot wegen Haiattacken ist kein Reisemangel
Schutz vor Haiattacken: Badeverbot ist kein Reisemangel
Ein Ehepaar hatte einen Pauschalurlaub auf den Seychellen für rund 4.500 € gebucht. Einige Zeit vor ihrer Anreise sprachen die örtlichen Sicherheitsbehörden für einzelne Strände ein Badeverbot aus, weil es vor einem Strand eine Haiattacke gegeben hatte. Als das Ehepaar anreiste, bestand das Badeverbot noch immer. Die Eheleute fühlten sich dadurch in ihrer Urlaubsfreude beeinträchtigt und verlangten nach ihrer Rückkehr die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung vom Veranstalter. Als dieser die Zahlung verweigerte, zog das Paar vor Gericht.
Ohne Erfolg. Die Klage wurde abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts stünde den Reisenden weder ein Anspruch auf Schadenersatz noch ein Minderungsanspruch zu, weil kein Reisemangel vorliege. Der Strand sei während der Reisezeit der Kläger nutzbar gewesen. Den Reiseveranstalter treffe nicht die Verpflichtung, ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot sei daher kein Reisemangel. Dies gelte umso mehr, wenn das zeitliche Badeverbot zum Schutz der Urlauber vor ortsüblichen Gefahren erfolge (Urt. v. 14.12.12, Az. 242 C 16069/12).
- Kommentieren
- 4672 Aufrufe