Schadenersatz für verlorenes Gepäck: EuGH stärkt Rechte von Passagieren
EuGH präzisiert Schadenersatz: Verlorenes Gepäck wird pro Person entschädigt
Die Kläger des spanischen Ausgangsverfahrens, eine vierköpfige Familie, nahmen am 01.08.2008 einen Flug der Gesellschaft Iberia von Barcelona nach Paris. Das Gepäck der Familie war auf zwei Koffer verteilt. Diese gingen während des Fluges verloren und wurden nicht wiedergefunden.Die Kläger verlangen deshalb von Iberia Schadenersatz in Höhe von 4.400 €. Das zuständige spanische Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob der Luftfrachtführer nur dem Reisenden Schadenersatz zu leisten hat, dem der Beleg zur Gepäckidentifizierung ausgehändigt wurde, oder auch dem Reisenden, der Schadenersatz für den Verlust eines von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstücks fordert.
Der EuGH hat entschieden, dass ein Reisender vom Luftfrachtführer Schadenersatz für den Verlust seiner Gegenstände fordern kann, die sich in einem von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstück befunden haben. Folglich sei nicht nur dem Reisenden Schadenersatz zu leisten, der sein eigenes Reisegepäck individuell aufgegeben habe, sondern auch dem Reisenden, dessen Gegenstände sich in dem von einem Mitreisenden, der denselben Flug genommen hat, aufgegebenen Reisegepäck befunden haben. Dabei sei es Sache der betroffenen Reisenden nachzuweisen, dass das von einem Mitreisenden aufgegebene Gepäck tatsächlich Gegenstände von ihnen enthielt. Das nationale Gericht könne insoweit berücksichtigen, dass diese Reisenden Familienmitglieder sind, ihre Flugscheine zusammen gekauft oder außerdem gemeinsam eingecheckt haben (EuGH, Urteil vom 22.11.2012, Az.: C-410/11).
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