Schutz vor Mietnomaden und Klimaschutz – Bundesregierung plant neues Mietrecht für Vermieter
Vermieter muss Minderung der Miete bei Maßnahmen zur Dämmung nicht mehr hinnehmen
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes beschlossen. Unter Berufung auf den Klimaschutz soll dem Vermieter unter anderem die Dämmung vermieteter Wohnungen erleichtert werden. Der Mieter soll deshalb künftig keine Minderung der Miete vornehmen können, wenn seine Wohnung gedämmt wird. Dies gilt für eine Bauphase von bis zu drei Monaten. Dem Vermieter wird laut Gesetzesentwurf auch erlaubt, künftig von der Eigenversorgung mit Wärme auf das so genannte Contracting (gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte) umzustellen. Für den Mieter dürfen die Kosten durch die Umstellung allerdings nicht steigen.
Durch Berliner Räumung besserer Schutz vor Mietnomaden
Vereinzelt gibt es Mieter, die sich planmäßig ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen entziehen (Mietnomaden). Deswegen soll die in der Praxis entwickelte so genannte Berliner Räumung jetzt auch ins Gesetz aufgenommen werden. So kann der Vermieter Räumungsansprüche einfacher durchsetzen, denn er darf eine Wohnung in Zukunft legal durch bloße Besitzverschaffung räumen. So kann er beispielsweise einfach das Türschloss auswechseln, die Möbel des ehemaligen Mieters aber in der Wohnung belassen. Dies erspart dem Vermieter insbesondere den Kostenvorschuss für die hohen Transport- und Lagerkosten des Räumungsguts. Zugunsten der Mieter soll der Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung erhöht werden. Hier gibt es bislang eine Schutzlücke, wenn eine Eigentümer-Gesellschaft vor der Umwandlung Eigenbedarf für einzelne Gesellschafter geltend macht.
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