Trotz Uhu – Über Geschwindigkeitsbegrenzung muss Behörde frei entscheiden
Geschwindigkeitsbegrenzung zugunsten des Uhu als Preis für den Verzicht auf Rechtsmittel
Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat gestern festgestellt, dass die Entscheidung des Kreises Düren, auf der Landstraße 249 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vorzunehmen, gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hatte auf einer Teilstrecke eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h (vorher 70 km/h) zum Schutz dort lebender Uhus angeordnet und einen Blitzer (Geschwindigkeitsmessanlage) installiert, die bereits zahlreichen Autofahrern zum Verhängnis geworden ist. Grundlage der Anordnung war u.a. eine im Jahr 2005 getroffene Vereinbarung, nach der Naturschutzverbände auf Rechtsmittel gegen den Neuausbau der Strecke verzichten, wenn zu Gunsten der Uhus die oben genannten Maßnahmen ergriffen werden. Die Klägerin vor dem VG, gegen die ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt worden war, hielt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für rechtswidrig.
Behörde muss für Geschwindigkeitsbegrenzung und Blitzer eine eigene Entscheidung treffen
Das Gericht hat stellte klar, dass sich der Kreis nicht einfach auf die Vereinbarung berufen durfte. Die Straßenverkehrsordnung räume zwar einen Entscheidungsspielraum bei der Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten ein. Dieses sogenannte Ermessen hätte die Behörde aber eigenständig ausüben und eine eigene freie Entscheidung über die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße treffen müssen. Ob in Zukunft die Höchstgeschwindigkeit auf der besagten Teilstrecke 30 km/h, 50 km/h oder 70 km/h betragen wird, bleibt demnach der noch zu treffenden Ermessensentscheidung des Kreises überlassen. Dabei hält es das Gericht durchaus für vertretbar, zum Schutz der Uhus die Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle für den ganzen Tag oder auch, wie vom Sachverständigen aufgeworfen, auf die Nachtzeit begrenzt zu reduzieren. Welche Auswirkungen das Urteil auf die zahlreichen Bußgeldverfahren gegen die "geblitzten" Autofahrer haben wird, wird das zuständige Amtsgericht Düren zu entscheiden haben (VG Aachen, Urteil vom 10.04.2012; Az.: 2 K 1352/11).
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