Datenschutz, Abmahnung, Inkasso – Gesetzentwurf soll Missbrauch im Internet verhindern
Neuregelung zu Datenschutz, Abmahnung, Inkasso und Telefonwerbung im Internet
Internetnutzer sollen im Bereich Datenschutz, bei Abmahnung, gegenüber missbräuchlichem Inkasso und bei unerlaubter Telefonwerbung besser gegen Missbrauch geschützt werden. Das Bundesjustizministerium (BMJ) will per Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgehen. Der entsprechende Gesetzentwurf werde momentan in der Bundesregierung abgestimmt. Stärkere Transparenzgebote und mehr Datenschutz bei der Internetnutzung sollen Verbraucher in die Lage versetzen, besser informiert eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Notwendige Einwilligungen zur Datennutzung oder Datenweitergabe sollen künftig nicht mehr unbemerkt im Kleingedruckten verschwinden. Für eine bewusste Entscheidung sollen die Nutzer die entsprechende Klausel in Zukunft selbst aktiv ergänzen, etwa durch Ankreuzen der konkreten Formulierung. Gegen missbräuchliches Inkasso setzt das Bundesjustizministerium ebenfalls auf Transparenz. Neue Darlegungs- und Informationspflichten stellen sicher, dass aus dem Inkassoschreiben eindeutig zu entnehmen ist, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, worauf die geltend gemachte Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Die Aufsicht über Inkassounternehmen wird durch erweiterte Sanktionsmöglichkeiten gestärkt. Eine einfache und transparente Kostenerstattungsregelung soll verhindern, dass Verbraucher überzogene Inkassokosten zahlen. Missbräuchliche Abmahnungen werden unattraktiv, weil im Urheber- und Wettbewerbsrecht die Abmahnkosten sinken. Zudem wird zu Unrecht Abgemahnten künftig ein gesetzlicher Gegenanspruch gewährt, mit dem sie sich zur Wehr setzen und den Abmahnenden ihrerseits in Haftung nehmen können. Auch der Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung wird nachgebessert.
- Kommentieren
- 4399 Aufrufe