Abmahnung für Google – Verbraucherzentrale hält Datenschutz und AGB für rechtswidrig
Datenschutzerklärung und AGB sind rechtswidrig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Google laut gestriger Erklärung jetzt eine Abmahnung geschickt. 23 Klauseln der neuen AGB und Datenschutzerklärung seien rechtswidrig, da sie zu unbestimmt formuliert oder unangemessen die Verbraucher benachteiligen. Google wird bis zum 23.03.2012 aufgefordert, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Die neue Datenschutzerklärung von Google fasse mehr als 60 bestehende verschiedene Richtlinien zusammen. Der Text sei zwar übersichtlicher und verständlicher formuliert, es würden aber häufig Begriffe wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“ verwendet. Dem Verbraucher sei es daher nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Nach Auffassung des vzbv fehle damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.
Verbraucher werden durch AGB-Klauseln unverhältnismäßig benachteiligt
Auch die neuen AGB (Nutzungsbedingungen) enthielten Formulierungen, die dem vzbv zufolge die Rechte der Verbraucher einschränken. Zum Beispiel schließe Google die Gewährleistung (etwa bei Virenschäden) aus, „soweit dies gesetzlich zulässig ist“. Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greift, muss der Verbraucher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig ist. Dies ist eine von mehreren Klauseln, die Verbraucher nach Auffassung des vzbv unverhältnismäßig benachteiligen.
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