Kostenfallen im Internet - Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ wird Pflicht
Shop-Betreiber müssen deutlich auf Zahlungspflicht hinweisen
Der Deutsche Bundestag hat am 02.03.2012 das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet. Künftig muss der letzte Klick für eine Internetbestellung unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Eine Schaltfläche mit der Aufschrift 'zahlungspflichtig bestellen' mache jedem Verbraucher sofort klar, auf was er sich einlässt. Außerdem müssen dem Verbraucher unmittelbar vor dem Vertragsschluss alle wesentlichen Vertragsinformationen klar und verständlich vor Augen geführt werden. Versteckte Hinweise an einer anderen Stelle des Internetauftritts reichen nicht. Erfüllt der Unternehmer die neuen Pflichten nach dem geänderten § 312g BGB nicht, kommt kein Vertrag zustande. Der Verbraucher muss dann nicht zahlen. Dies gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit dem heimischen Computer, Smartphone oder Tablet-PC. Das Gesetz wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Es wird voraussichtlich im Sommer 2012 in Kraft treten.
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