Brand durch Pommes Frites - Lehrer muss für Feuerwehreinsatz in der Schulküche zahlen
Feuerwehr muss qualmenden Topf ins Freie bringen
Rückt die Feuerwehr aus, nachdem es in einer Schule während des Unterrichts bei der Zubereitung von Pommes Frites zu einem Brand gekommen ist, muss laut gestriger Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt der Lehrer für die Feuerwehrkosten aufkommen. Der Kläger, ein Realschullehrer, wollte im Februar 2010 einer neunten Klasse im Rahmen des Arbeitslehreunterrichts zeigen, wie man Pommes Frites frisch zubereitet. Während der Zubereitung entstand ein Brand. Der Hausmeister der Schule alarmierte die ortsansässige Feuerwehr, die mit 18 Einsatzkräften und mehreren Einsatzfahrzeugen das Schulgebäude aufsuchten. Ein qualmender Topf, der noch auf einer eingeschalteten Herdplatte stand, wurde durch Einsatzkräfte der Wehr ins Freie verbracht. Anschließend wurde die Schule gelüftet. Die beklagte Stadt zog den Kläger zu den Kosten des Feuerwehreinsatzes in Höhe von 1.420,80 € heran. Dagegen erhob der Lehrer Klage.
Lehrer ist für Einhaltung der Sorgfaltspflicht verantwortlich
Das VG wies die Klage ab. Die Richter führten zur Begründung aus, der Kläger sei als Lehrer für Ablauf und Durchführung des Kochunterrichts allein verantwortlich gewesen. Die Vermeidung von Gefahren für die Schüler und das Schuleigentum sei allein in seine Risikosphäre gefallen. Wegen der hohen Brandgefahr beim Erhitzen von Frittierfett auf einem Herd in einem normalen Topf ohne Sicherheitsvorrichtungen seien an die Einhaltung der Sorgfaltspflicht strengere Anforderungen zu stellen. Diese habe der Kläger hier verletzt. Der Umstand, dass er beim Verlassen der Schulküche einen Topf mit siedendem Fett auf einer noch eingeschalteten Herdplatte zurückgelassen habe, rechtfertige den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Das Land Rheinland-Pfalz sei nicht vorrangig vor dem Kläger in Anspruch zu nehmen (VG Neustadt, Urteil vom 27. 09.2011; Az.: 5 K 221/11.NW).
- Kommentieren
- 3896 Aufrufe