Cannabis, Mindestlohn, De-Mail – Neue Gesetze ab 01.06.2011
Zum 01.06.2011 treten nach Angaben der Bundesregierung mehrere neue Gesetze in Kraft. Hospize und Einrichtungen spezialisierter ambulanter Palliativversorgung dürfen jetzt Notfallvorräte an Betäubungsmitteln als Schmerzmittel anlegen. Cannabis kann künftig als Fertigarzneimittel hergestellt und ärztlich verschrieben werden. Diese Regelungen sind in der 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung, die am 18. Mai 2011 in Kraft getreten ist, enthalten.
Für rund 170.000 Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ab 1. Juni 2011 ein gesetzlicher Mindestlohn. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2013. Damit existieren jetzt für neun Branchen Mindestlohnregelungen.
Das De-Mail-Gesetz soll dafür sorgen, dass Nachrichten und Dokumente vertraulich, zuverlässig und sicher über das Internet versendet werden können. Grundlegende Sicherheitsfunktionen für den elektronischen Nachrichtenaustausch wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner und Nachweisbarkeit (Versand-/Eingangsnachweise), die der heute genutzten E-Mail fehlen, sollen einfach nutzbar und damit breit verfügbar gemacht werden. Realisiert und betrieben wird De-Mail von staatlich zugelassenen ("akkreditierten") und in der Regel privaten Anbietern, den De-Mail-Providern. Um die Akkreditierung als De-Mail-Provider vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständiger Behörde zu erhalten, müssen die künftigen De-Mail-Provider strenge Auflagen in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen und die technische Zusammenarbeit mit den De-Mail-Diensten der anderen De-Mail-Anbieter nachweisen.
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