Teure Ratenzahlung bei Versicherungen - Mit diesem Musterschreiben fordern Sie Ihr Geld zurück
Viele Versicherte zahlen ihre Beiträge unterjährig und müssen den Versicherungsunternehmen dafür erhebliche Zuschläge bezahlen. Häufig werden die Ratenzahlungszuschläge mit zwei Prozent bei halbjährlicher, drei Prozent bei vierteljährlicher und fünf Prozent bei monatlicher Zahlungsweise ausgewiesen. Da die Versicherer die Beiträge wie bei einem Kredit stunden, müssen sie die Höhe des effektiven Jahreszinses angeben - der liegt in der Regel deutlich höher. Die Gesellschaften halten diese Information allerdings zurück. Der Bund der Versicherten (BdV) meldet jetzt, dass die Verbraucherzentrale Hamburg ein diesbezügliches Verfahren gegen die Versicherung Neue Leben gewonnen hat. Das Landgericht (LG) Hamburg habe am 03.05.2011 unter dem Aktenzeichen 312 O 334/10 (noch nicht rechtskräftig) bestätigt, dass die von der Neuen Leben verwendete Klausel zu den Ratenzahlungszuschlägen intransparent ist. Weitere Verfahren gegen die Ergo und Signal Iduna werden nach Angaben des Gerichts wohl ähnlich entschieden. Der BdV ist der Meinung, dass die von den Versicherern verwendeten Klauseln zu den Ratenzahlungszuschlägen generell unwirksam sind. Verbraucher sollten ihre Versicherer daher anschreiben und eine Rückzahlung der kompletten Ratenzahlungszuschläge fordern. Der BDV hat dazu jetzt ein kostenloses Musterschreiben verfasst.
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