Hartz IV und selbstbewohntes Eigenheim – Haustür vom Baumarkt muss reichen
Wer als Eigenheimbesitzer Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bezieht, hat Anspruch auf staatliche Leistungen zur Instandhaltung des selbstbewohnten Hauses. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat jetzt entschieden, dass als Ersatz einer nicht mehr reparierbaren Haustür die preiswerteste Kunststoffhaustür vom Baumarkt angemessen sei. Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei ein Betrag von 750 € ausreichend. Den Antrag auf Verurteilung des Job-Centers zu höheren Leistungen hat das Gericht abgelehnt. Auch kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden zu einer einfachen Haustür greifen. Ob das Geld zurückzuzahlen sei, bedürfe laut Auffassung des Gerichts einer weiteren Prüfung (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.01.2011; Az: L 5 AS 423/09 B ER).
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