Fehlende Berufshaftpflichtversicherung: Architekt muss 1.000 € Geldbuße zahlen
Da er keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen und deshalb seine Berufspflichten schuldhaft verletzt hat, belegte das Verwaltungsgericht (VG) Mainz jetzt einen Architekten mit einer Geldbuße von 1.000 €.
Der freie Architekt ist in die Architektenliste des Landes Rheinland-Pfalz eingetragen und damit Mitglied der Landesarchitektenkammer. Eine Bauherrin fragte bei der Kammer an, ob der Mann eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen habe und führte später zudem Beschwerde, dass ihr Anwesen infolge von Planungsfehlern des Kammermitglieds Mängel aufweise. Der Architekt erklärte, dass er keine Versicherung habe. Nachdem er auch in der Folge keine Versicherung abschloss, beantragte der Vorstand der Architektenkammer beim Verwaltungsgericht die Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens.
Die Richter entschieden, dass der Architekt seine Berufspflichten schuldhaft verletzt habe. Das Vorhalten einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sei prägend für die freien Berufe, insbesondere auch für Architekten. Die Versicherung diene dem Schutz der Bauherren, aber auch der Architekten selbst bei Haftungsfällen, die angesichts der betreuten hohen Vermögenswerte existenzielle Auswirkungen für beide Vertragspartner haben könnten. Vorliegend sei unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Architekten und dessen anhaltender Weigerung, sich zu versichern, eine Geldbuße von 1.000 € angemessen (VG Mainz, Urteil vom 02.12.2010; Az.: BG-A 1/10.MZ).
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