Vertragswidrige Nutzung von Tankkarten durch Arbeitnehmer ist strafbarer Betrug
Arbeitnehmer, die Tankbelege ohne Hinweis auf missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Tankkarte bei ihrem Arbeitgeber einreichen, können sich laut Oberlandesgericht (OLG) Celle wegen Betruges strafbar machen. Die Richter hoben einen entgegenstehenden Beschluss des Landgerichts auf. Sechs Angestellte eines Transportunternehmens hatten die ihnen vom Unternehmen überlassenen Tankkarten dazu verwendet, fremde LKWs zu betanken und dafür von den jeweiligen Fahrern Geld zu nehmen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber ein. Dem Arbeitgeber entstand ein Schaden von 37.500 €.
Das OLG teilt zwar die Ansicht des Landgerichts, dass in der bloßen Nutzung der Tankkarte noch keine strafbare Untreuehandlung liege, weil die Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht übernommen haben. Dagegen bestehe hinreichender Tatverdacht wegen Betrugs, indem die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Belege überreicht haben, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass sie mit der Betankung fremder LKW gegen den vereinbarten Nutzungsrahmen verstoßen haben. Dadurch sei der Arbeitgeber über die Korrektheit der Abrechnung getäuscht worden und habe einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen die Arbeitnehmer nicht geltend gemacht. Infolge dieses Irrtums seien die Abrechnungen mit den Tankstellen vorgenommen worden, so dass ein entsprechender Vermögensschaden beim Arbeitgeber entstanden sei. Das OLG hat deswegen die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren wegen der besonderen Bedeutung des Falles vor einer Strafkammer des Landgerichts zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Landgericht muss nun die Tatvorwürfe im Einzelnen prüfen (OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2010; Az.: 1 Ws 277/10).
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