Kostenlose Schlichtung – Versicherungsombudsmann erhält mehr Entscheidungskompetenz
Der Kompetenzbereich des Versicherungsombudsmanns hat sich seit dem 18.11.2010 wesentlich vergrößert. Die Höhe, bis zu der Versicherungskunden ihre Anliegen vom Ombudsmann prüfen lassen können, beträgt nun 100.000 € (bisher 80.000 €). Der Wert, bis zu dem Versicherungsunternehmen Entscheidungen des Ombudsmanns umsetzen müssen, wurde auf 10.000 € verdoppelt. Dies haben die maßgeblichen Gremien der Schlichtungsstelle, die Mitgliederversammlung sowie der Beirat, dem u. a. Vertreter von Verbraucherorganisationen, der Versicherungsaufsicht sowie der Bundestagsfraktionen angehören, beschlossen. Damit übersteigt die Kompetenz des Versicherungsombudsmanns, verbindlich zu entscheiden, die Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte (5.000 €) deutlich. Den Beschwerdeführern, zumeist Verbraucher, steht es frei, jederzeit die staatlichen Gerichte anzurufen - allerdings tragen sie dann, im Gegensatz zum Verfahren vor dem Ombudsmann, das Kostenrisiko.
Den Ombudsmann erreichen jährlich über 18.000 Eingaben. Von den zulässigen Beschwerden fallen nach der Anhebung auf 10.000 Euro über 90 % unter die Grenze, bis zu der er gegen Versicherungsunternehmen verbindlich entscheiden kann. Der Ombudsmann ist unabhängig und neutral. Die Schlichtungsstelle wurde von der Versicherungswirtschaft 2001 als eigenständiger Verein gegründet, dessen Zweck darin besteht, die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen zu fördern. Nahezu alle Versicherungsunternehmen, die in Deutschland im Privatkundengeschäft tätig sind, haben sich freiwillig der Schlichtungsstelle angeschlossen.
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