Bundesregierung stellt Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsrechts vor
Die Bundesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgestellt. Dieser sieht Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor und wird sich insbesondere bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften auswirken. Das Änderungsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/109/EG, die der EU-Ministerrat im Juli vergangenen Jahres beschlossen hatte und die am 22.10.2009 in Kraft getreten ist. Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und muss daher bis zum 30.06.2011 angepasst werden. Geplant ist insbesondere eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll. Dies umfasst die Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Wege und die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten. Bei bestimmten Arten der Konzernverschmelzung soll künftig die Zustimmung der Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft nicht mehr erforderlich sein. Weiterhin sind Modifikationen beim Ausschluss der Minderheitsaktionäre vorgesehen.
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