Verschwendung von GEZ-Gebühren – Zuschauer kann WDR-Vertrag mit Günther Jauch nicht verhindern
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat laut einem gestern bekannt gegebenen Beschluss den Antrag eines Zuschauers abgelehnt, dem WDR durch einstweilige Anordnung vorläufig zu untersagen, einen Vertrag mit der Firma des TV-Moderators Günther Jauch über eine neue Talkshow zu unterzeichnen. Nach diesem Vertrag soll Jauch ab 2011 für die ARD am Sonntagabend anstelle von Anne Will eine Talkrunde moderieren und seine Firma die neue Sendung produzieren. Gegen die Unterzeichnung dieses Vertrages hatte sich ein früherer WDR-Redakteur als Rundfunkgebührenzahler mit dem Argument gewandt, der Vertrag über die neue Sendung führe zu erheblichen Mehrkosten und damit zu einer „Verschwendung von Rundfunkgebühren“. Das Gericht lehnte seinen Antrag ab, weil er unzulässig sei. Im Beschluss wird hervorgehoben, dass es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch des einzelnen Zuschauers gebe, im Gerichtswege auf die Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Nach der rechtlichen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland obliege die Prüfung der in Rede stehenden Mittelverwendung den dazu berufenen Gremien der Rundfunkanstalten (VG Köln, Beschluss vom 19.08.2010; Az.: 6 L 1044/10).
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