Hauseigentümer muss für Sperrmüllkosten des Mieters geradestehen
Vermieter können laut aktueller Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz auch für die Abfallgebühren ihrer Mieter in Anspruch genommen werden. Der Kläger war im entschiedenen Fall Eigentümer eines Hauses, das er an eine Familie vermietet hatte. Für die Bestellung von Abfallcontainern zur Entsorgung von Sperrmüll durch den Mieter setzte der beklagte Landkreis 832,81 € fest, die er aber bei dem Mieter nicht beitreiben konnte: Die Familie lebt von Sozialleistungen. Sodann setzte der Landkreis die Abfallgebühren gegenüber dem Kläger als Eigentümer fest. Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Eigentümer Klage. Das Verwaltungsgericht wies ihn ab. Laut örtlicher Abfallgebührensatzung habe die Kreisverwaltung die Abfallgebühren zu Recht vom Kläger verlangt. Die Satzung sehe ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks auch für Abfallgebühren hafte. Er sei für sein Grundstück verantwortlich. Das Risiko, dass ein Mieter wirtschaftlich nicht hinreichend leistungsfähig ist, sei nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von dem Eigentümer als Vermieter. Unerheblich sei dabei, ob der Vermieter von der Abfallentsorgung gewusst habe und ob die Container auf dem Grundstück oder nur in dessen Nähe gestanden hätten (VG Koblenz, Urteil vom 24.06. 2010; Az.: 7 K 1230/09.KO).
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