Neuer Personalausweis wird ab November 2010 28,80 € kosten
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat jetzt den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis vorgelegt. Die Verordnung soll in Kürze den Ländern zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 01.11. 2010 beträgt nach dem Verordnungsentwurf 28,80 €, bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 19,80 €. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein. Mit rund 20 % ist der Verwaltungsanteil für die Kommunen genauso hoch wie beim Reisepass, der 59 € kostet. Daneben enthält die Gebühr von 28,80 € die Herstellungskosten durch die Bundesdruckerei. Spätere Veränderungen am Ausweis (wie bspw. nachträgliches Aktivieren der Online-Funktion oder Ändern der PIN) kosten in der Regel 6 €. Der neue Personalausweis im Format einer Scheckkarte wird am 1. November 2010 in Deutschland eingeführt. Die aufgedruckten Daten werden auf einem im Innern der Karte enthaltenen Chip digital abgelegt. Mit der integrierten Online-Ausweisfunktion können Dienstleister aus E-Business und E-Government künftig Anwendungen anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem Personalausweis anmelden und registrieren. Zusätzlich ist der Ausweis für das Unterschreiben mit der elektronischen Signatur vorbereitet. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist freiwillig.
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