Neues Gesetz - Bis zu 1 Million € Bußgeld für Ratingagenturen
Ratingagenturen können bei Gesetzesverstößen künftig mit Bußgeldern bis zu 1 Million € belegt werden. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (17/716) vor. Bis zur Schaffung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde im nächsten Jahr soll die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Ratingagenturen überwachen. Den Agenturen werden zahlreiche Pflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung Bußgelder nach sich zieht. Bußgelder bis zu 1 Million € drohen etwa, wenn eine Agentur ein Rating abgibt, obwohl ein Interessenkonflikt vorliegt. Bußgeld droht auch, wenn eine Ratingagentur gegenüber einem Unternehmen oder einem mit dem Unternehmen verbundenen Dritten sowohl Beratungs- als auch Ratingleistungen erbringt oder wenn die Agentur trotz Fehlens wichtiger Daten nicht auf die Abgabe eines Ratings verzichtet. Der Ausgangsrahmen für Bußgelder soll nicht unter 200.000 € liegen. Ratingagenturen müssen in Zukunft ihre Arbeit jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen. Außerdem erhält die BaFin das Recht, jederzeit und ohne einen Anlass Ratingagenturen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen prüfen zu dürfen
- 2539 Aufrufe