Neuer Gesetzentwurf – Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten sollen vor Gericht in Englisch verhandelt werden können
Die nordrhein-westfälische Landesregierung und der Hamburger Senat haben die gemeinsame Einbringung des Gesetzentwurfs zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) beim Bundesrat beschlossen. Der Gesetzentwurf ist unter Mitwirkung von Vertretern des Deutschen Richterbundes und des Deutschen Anwaltvereins erarbeitet worden und sieht für internationale Wirtschaftstreitigkeiten die Möglichkeit einer vollständigen Verfahrensführung in englischer Sprache vor deutschen Gerichten vor. Zuständig für solche Verfahren sollen Kammern für internationale Handelssachen sein, die bei ausgewählten Landgerichten eingerichtet werden. Ausländische Unternehmen und ihre Anwälte scheuen derzeit vor einer Vereinbarung des Gerichtsstandortes Deutschland zurück. Bedeutende Wirtschaftsstreitigkeiten werden daher oft im englischsprachigen Ausland ausgetragen. Dabei wird die Anwendung des ausländischen Rechts vereinbart. Das Nachsehen haben nicht nur der Gerichtsstandort Deutschland, sondern vor allem die beteiligten deutschen Unternehmen, die ihre Interessen an einem ausländischen Gerichtsplatz wahren und auf das ihnen vertraute und bewährte deutsche Recht verzichten müssen.
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