Rückforderung des Kindergelds für Hartz IV-Empfänger: Bundesagentur dementiert eigene Fehler
Aussagen darüber, die Bundesagentur für Arbeit (BA) hätte über eine Million fehlerhafter Bescheide erstellt, sind nach offizieller Mitteilung der Nürnberger Behörde falsch. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sei das Kindergeld ab Januar 2010 um 20 Euro je Kind angehoben worden. Das Kindergeld werde bei Empfängern von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) als Einkommen berücksichtigt. Dies bedeute, dass der Erhöhungsbetrag des Kindergeldes auf die laufenden Leistungen anzurechnen sei. Bei der vergangenen Kindergelderhöhung habe die Bundesregierung eine Übergangsregelung beschlossen die es ermöglicht hätte, auf eine Anrechnung bis Ende eines Bewilligungsabschnittes zu verzichten. Für die aktuelle Kindergelderhöhung gäbe es keine Übergangsregelung - die BA sei hier verpflichtet, das geltende Recht korrekt umzusetzen Da das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erst am 30. Dezember 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, konnte die Erhöhung des Kindergeldes in vielen Fällen noch nicht bei der Januar-Zahlung verrechnet werden. Daher sei es in vielen Fällen zu Überzahlungen gekommen, die aufgrund der Rechtslage durch die Betroffenen rückerstattet werden müssten. Die Grundsicherungsstellen müssten zwingend einen diesbezüglichen Bescheid erteilen. Die Frage, ob der Betroffene über den überzahlten Betrag schon verfügt hat, sei unerheblich.
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