Unerlaubter Musikdownload – Mutter muss knapp 2.400 € zahlen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln muss eine Mutter jetzt 2.380 € Abmahnkosten zahlen. 2005 waren von ihrem Internetanschluss 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden. Die unterschiedlichen Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Titeln stehen den Musikfirmen EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland zu. Diese ließen die Frau durch ihren Anwalt abmahnen und nahmen sie auf Zahlung der Anwaltskosten in Anspruch. Die Anschlussinhaberin bestritt, dass sie die Stücke selbst im Internet angeboten habe. Neben ihr haben noch ihr Ehemann sowie ihre Kinder Zugang zu dem Computer gehabt.
Das OLG gab den Musikfirmen Recht. Dabei hat der Senat offengelassen, inwieweit der Inhaber überwachen muss, dass andere Personen keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen. Im konkreten Fall habe die Frau jedenfalls nichts dazu vorgetragen, wer den Verstoß begangen haben könnte. Dazu wäre sie nach prozessualen Grundsätzen aber verpflichtet gewesen. Auch habe sie nicht erläutert, ob hinreichende technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet gewesen seien, (bspw. eine Firewall) die einen Download hätte verhindern können, oder die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Rechten. Die Mutter habe auch nicht deutlich machen können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten nachgekommen sei. Das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde (OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009; Az.: 6 U 101/09).
- 3292 Aufrufe