Klagen zwecklos - Steuerberater müssen nicht jede gerichtliche Entscheidung kennen
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat jetzt die beruflichen Kenntnispflichten eines Steuerberaters gegenüber seinen Mandanten konkretisiert. Im Ausgangsfall hatte ein Unternehmer den Berater auf knapp 60.000 € Schadenersatz wegen nicht erteilter umsatzsteuerlicher Hinweise verklagt. Die Richter hielten die Klage für unbegründet. Ein Steuerberater müsse zwar die für seine berufliche Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse des Steuerrechts besitzen und insbesondere auch über die mandatsbezogenen erheblichen Gesetzes- und Rechtskenntnisse verfügen. Dies bedeutet aber nicht, dass er – wie hier - dazu verpflichtet sei, eine Entscheidung des Finanzgerichts zur Kenntnis zu nehmen, die ein Steuertatbestand wegen Europarechtswidrigkeit nicht anwendet. Dies gelte vor allem, wenn diese Frage bislang in Rechtsprechung und Literatur nicht diskutiert worden war. Soweit eine Pflicht besteht, eine obergerichtliche Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen, müsse einem Berater grundsätzlich eine längere Karenzzeit als im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung eingeräumt werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2009; Az.: 12 U 110/09).
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