DIHK: Endspurt für die Vollständigkeitserklärung (VE)
Unternehmen, die für 2008 noch keine Vollständigkeitserklärung (VE) abgegeben haben, können das nur noch bis Ende des Jahres nachholen. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aufmerksam. Firmen, die gesetzlich verpflichtet sind, eine Erklärung über die von ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen abzugeben, müssen diese in einem elektronischen Register hinterlegen, das der DIHK unter der Adresse www.ihk-ve-register.de betreibt. Für die 2008-er Erklärungen endet nun am 31. Dezember 2009 die technische Abgabefrist. Alle bis dahin eingehenden VEs werden von den Industrie- und Handelskammern noch freigeschaltet, damit die jeweilige Unternehmensadresse noch in der VE-Liste für 2008 erscheint. Ende der gesetzlichen Frist für die Hinterlegung war bereits der 1. Mai 2009; wegen der Neuartigkeit der Aufgabe ermöglichte der DIHK jedoch die technische VE-Hinterlegung darüber hinaus. Insgesamt hatten die Unternehmen dafür elf Monate Zeit.
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