Aufpassen - Ende der Papiereinreichungfrist von Jahresabschlüssen zum 31.12.2009
Die Übergangsfrist für Papiereinreichungen von Jahresabschlüssen läuft laut aktuellem Hinweis des Bundesanzeigers zum Jahresende ab. Jahresabschlüsse können hier nur noch bis zum 31.12.2009 eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2010 muss die Einreichung auf elektronischem Wege über https://publikations-plattform.de erfolgen. Gesetzliche Grundlage ist § 4 der "Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers". Wie Sie einfach und bequem einen Jahresabschluss elektronisch einreichen, erfahren Sie auf der Publikations-Plattform unter „Wissenswertes“ (https://publikations-plattform.de) oder telefonisch unter der Servicenummer 0800 – 1234339.
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