Europäisches Parlament billigt verbraucherschützende Reformen für europäische Telekommunikationsmärkte
Das Europäische Parlament hat gestern auf seiner Plenarsitzung in Straßburg das EU-Telekom-Reformpaket, das die Kommission im November 2007 vorgeschlagen hatte, förmlich gebilligt. 500 Millionen Verbaucher sollen so durch mehr Wettbewerb auf ein größeres Angebot auf Europas Telekommunikationsmärkten zurückgreifen können, europaweit besser mit schnellen Breitband-Internetanschlüssen versorgt sein und ihre Rechte auf Privatsphäre gegenüber den Telekommunikationsunternehmen stärker verankert wissen. Auch werden Europas Verbraucher über eine erhebliche Zahl neuer Rechte verfügen. So haben sie Anspruch auf Wechsel ihres Festnetz- oder Mobilfunkanbieters innerhalb eines Arbeitstages unter Beibehaltung ihrer bisherigen Rufnummer, auf eine bessere Information über die von ihnen abonnierten Dienste, und auf Benachrichtigung durch ihren Telekomanbieter bei Datenschutzverletzungen. Zudem müssen die Anbieter den Verbrauchern die Möglichkeit geben, einen Vertrag über maximal 12 Monate zu schließen. Ferner werden die nationalen Regulierungsbehörden aufgrund des neuen EU-Rechts befugt sein, eine Mindestqualität für Netzübertragungsdienste vorzuschreiben, um die „Netzneutralität“ zugunsten des europäischen Bürgers zu fördern. Darüber hinaus werden mit der Telekom-Reform die Grundrechte der europäischen Verbraucher hinsichtlich des Internetzugangs bekräftigt und gestärkt. Damit steht dem Inkrafttreten der EU-Telekom-Reform im Dezember dieses Jahres nichts mehr im Wege. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in ihr nationales Telekommunikationsrecht umzusetzen.
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