Haftpflichtversicherung kann auch gegen den Willen des Versicherten Schaden regulieren
So lange die Regulierung nicht unsachgemäß und willkürlich ist, kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung auch gegen den ausdrücklichen Willen des Versicherungsnehmers einen Unfallschaden bezahlen – so das Landgericht (LG) Coburg. Es spiele dabei keine Rolle, dass der Schadensfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmer darunter leide und müsse hingenommen werden. Als Pflichtversicherung sei die Versicherung gezwungen, begründete Schadensersatzansprüche von Unfallgegnern zu befriedigen, unbegründete Forderungen aber abwehren. Dabei stehe ihr ein weiter Ermessensspielraum zu (LG Coburg, Hinweisverfügung vom 25.05.2009 Az.: 32 S 15/09).
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