Basistarif für alle – Verfassungsgericht bestätigt Gesundheitsreform
Niederlage für die privaten Krankenkassen: Sie sind mit ihrer Klage gegen Teile der Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Privatkassen hatten dagegen geklagt, dass sie seit diesem Jahr unter anderem einen einheitlichen Basistarif anbieten müssen. Der ca. 570 € teure Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, sei für durchschnittliche Kunden der privaten Krankenversicherer nicht besonders attraktiv. Der von den Privatkassen befürchtete massenhafte Wechsel sei deshalb nicht zu erwarten. Zwar greife die Regelung in die Berufsfreiheit der Unternehmen ein. Der Eingriff sei jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, allen Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 1 BVR 706/08).
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