Unternehmen kann nicht den Austritt der IHK aus dem DIHK verlangen
Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) kann nicht den Austritt der Kammer aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wegen angeblicher Aussagen gegen Maßnahmen der Klimaschutzpolitik verlangen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Münster hervor. Ein Unternehmen aus Greven hatte von der IHK Nordrhein-Westfalen verlangt, aus dem DIHK auszutreten. Die IHK müsse Äußerungen gegen die Erhöhung des Marktanteils erneuerbarer Energien, gegen den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie, gegen die aktuelle Klimaschutzpolitik der Bundesregierung und vor allem gegen die Umsetzung des Kyotoprotokolls unterlassen. Das Gericht war der Auffassung, dass es bereits fraglich sei, ob ein Pflichtmitglied der IHK verlangen kann, dass die Kammer aus ihrem Dachverband austritt. Diese Frage müsse hier jedoch gar nicht entschieden werden, weil eine Überschreitung des der IHK zugewiesenen Aufgabenbereichs im Streitfall nicht vorliege. Die Äußerungen seien nicht als allgemeinpolitisch zu werten, weil sie einen nachvollziehbaren und unmittelbaren Bezug zu den von der IHK vertretenen Wirtschaftszweigen hätten. Der Inhalt dieser Stellungnahmen sei in den Versammlungen der IHK sowie dem DIHK abgewogen und teilweise durch Beschlüsse festgelegt worden. Dem Abwägungsgebot sei damit hinreichend Rechnung getragen. Die Äußerungen hätten insgesamt keinen bloßen allgemeinpolitischen Inhalt, sondern seien eine grundsätzliche Darstellung der Auffassung im Interesse der gesamten Energiewirtschaft. Die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Gewerbetreibenden bringe es unter Umständen mit sich, dass diese dem wirtschaftlichen Interesse eines einzelnen Gewerbetreibenden nicht gerecht werde. Das sei allerdings unschädlich (VG Münster, Urteil vom 20.05.2009, Az.: 9 K 1076/07).
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